Allgemeine Geschäftsbedingungen / Mietbedingungen
1. Allgemein
Unsere Angebote sind freibleibend. Vermietungen, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Unter- oder Weitervermietungen der Mietobjekte werden pauschal untersagt.
Der Isar-Verleih ist lediglich Vermieter von Zelten und deren Zubehör. Er ist nicht der Veranstalter der in seinen Zelten durchgeführten Events.
2. Mietzins, Mietzeit, Kaution, Stornokosten
Der Mietzins wird zwischen dem Mieter und dem Isar-Verleih vertraglich vereinbart. Der Gesamtbetrag ist bei Barzahlung spätestens am Tag der Übergabe der Mietsachen fällig. Bei bargeldloser Zahlungsweise muss der Gesamtbetrag spätestens sieben Tage vor Übergabe der Mietsachen auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.
Das gemietete Zelt wird für die Dauer des Mietverhältnisses dem Mieter zum Gebrauch überlassen. Überzieht der Mieter die vereinbarte Mietdauer, verlängert sich der Vertrag bis zur Rückgabe. Angefangene Mindestmietzeiten werden dabei voll berechnet. Etwaige bestehende Schadenersatzansprüche des Vermieters werden hiervon nicht berührt.
Der Vermieter ist berechtigt eine Kaution für die Überlassung der Mietgegenstände zu verlangen. Die Kaution wird erst zurückerstattet, wenn sich der Vermieter über den Zustand der jeweilige Mietgegenstände versichert hat – die Erstattung kann bis zu 7 Werktage in Anspruch nehmen. Der Vermieter darf sich für Forderungen, die während oder nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gegen den Mieter entstehen, aus der Kaution befriedigen.
Die Vermietung wird mit der Übersendung der Auftragsbestätigung an den Mieter wirksam und es zählen die darin aufgeführten Stornobedingungen. Sofern nicht spezifisch aufgeführt, ist eine Stornierung bis 4 Wochen vor Mietbeginn kostenfrei möglich. Bei Stornierung zwischen 4 und 2 Wochen vor Mietbeginn werden 25% Stornokosten fällig, ab 2 Wochen werden 50% Stornokosten berechnet. Nicht berechnet werden die Anfahrts- und Aufbaukosten. Falls die Veranstaltung witterungsbedingt abgesagt werden muss, wird aufgrund höherer Gewalt auf die Erhebung von Stornokosten verzichtet. Die Auftragsstornierung ist grundsätzlich bis 4 Wochen vor dem Mietbeginn kostenfrei.
3. Zeltplatz, Auf- und Abbauarbeiten
Der genaue Aufbauort ist durch den Mieter zu bestimmen. Falls sich der Aufbauort nicht im direkten Besitz des Mieters befindet, hat dieser vorab die Aufstellerlaubnis des Grundstückseigentümer einzuholen. Der Mieter stellt zudem sicher, dass das Gelände geebnet, waagerecht und für den Zeltaufbau geeignet ist. Unter geeignet ist u.a. zu verstehen, dass der Untergrund frei von Schnee, Unrat und sonstiger Hinterlassenschaften ist. Auf Grünflächen ist vor Beginn der Aufbauarbeiten zudem die entsprechende Rasenfläche zu mähen.
Die Zu- und Abfahrtswege sowie der Aufstellungsplatz müssen ungehindert zugänglich sein. Der Mieter übernimmt zudem die Absicherung und (falls notwendig) Beleuchtung des Platzes.
Um Schäden bei der Verankerung der Zelte im Erdreich zu vermeiden, hat der Mieter die Lage von Erdleitungen festzustellen. Sollten bei Arbeitsbeginn entsprechende Erdleitungspläne für Kabel und Leitungen aller Art nicht vorgelegt werden, so willigt der Mieter stillschweigend in den Arbeitsbeginn ein und haftet im Schadensfall für Leitungs- und Folgeschäden.
Die Wiederherstellung von Beschädigungen der Oberfläche, die durch notwendige Befestigungsbohrungen entstanden sind, ist Aufgabe des Mieters. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter den Aufbau übernommen hat.
Gem. Bayerischer Bauordnung (BayBO) mit Stand 01.03.2023, handelt sich bei den Zelten des Isar-Verleihs nicht um Fliegende Bauten gem. Art. 72 BayBO, eine gesonderte Ausführungsgenehmigung ist damit nicht erforderlich.
Der Mieter bescheinigt dem Vermieter durch Ingebrauchnahme die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages. Nachträgliche Beanstandungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vom Mieter beschäftigten Helfer seine Arbeitskräfte sind und es sich nicht Beschäftigte des Isar-Verleihs handelt.
4. Betrieb
Der Mieter hat nach Übernahme eines Zeltes dessen Sicherheit zu gewährleisten und ist verpflichtet, durch Selbsthilfe drohende Schäden abzuwenden. Bei drohendem starkem Wind, Sturm- oder Gewittergefahr sind unverzüglich sämtliche Aus- und Eingänge zu schließen und notfalls das Verlassen der im Zelt befindlichen Personen zu veranlassen.
Bei prognostizierten Unwetterlagen wird durch Mieter und Vermieter gemeinsam abgestimmt, ob die Sicherheitslage einen Aufbau des Zeltes zulässt. Sollte der Mieter trotz Abratens des Vermieters auf den Aufbau und die Nutzung des gebuchten Zeltes bestehen, wird explizit darauf hingewiesen, dass dieser allein für alle entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich ist – siehe Nr. 6 dieser AGB.
Bei Schneefall hat der Mieter das Zeltdach von Schnee zu räumen oder durch ein entsprechendes Beheizen des Zeltes für ein unverzügliches Abtauen des Schnees zu sorgen. Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter während der Mietzeit keine Veränderungen am gemieteten Material vornehmen, vornehmen lassen oder dulden. Es ist unter anderem untersagt, Verankerungen, Streben oder andere Befestigungsvorrichtungen zu lockern oder zu entfernen. Das Zeltgerüst darf nicht als Aufhängevorrichtung benutzt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn sich Teile der Zeltkonstruktion oder der Zeltplanen lockern oder lösen sollten. Soweit es ihm zumutbar und möglich ist, hat er vorläufige Sicherungsmaßnahmen selbst vorzunehmen.
Die Dach- und Seitenbekleidung des Zeltmaterials ist wasserdicht imprägniert oder beschichtet. Eine Garantie für absolute Wasserdichtigkeit und eine Haftung für Wasserschäden an Einrichtungs- oder Ausstellungsgegenständen wird von uns nicht übernommen.
Der Mieter hat eine ausreichende Belüftung des Zeltes sicherzustellen. Bei der Benutzung von Heizungen ist zudem sicherzustellen, dass ein ausreichender Abstand zu brennbaren Materialen vorhanden ist. Im Umkreis von 4 m um angemietete Zelte darf nicht gekocht, gegrillt oder offenes Feuer verwendet werden. Die Zelte des Isar-Verleihs dürfen nicht als Küchenzelte verwendet werden, außer sie sind ausdrücklich als solche deklariert.
5. Rückgabe
Der Mieter trägt das Risiko etwaiger Schäden der gemieteten Sachen während der Gebrauchsüberlassung, sei es durch Helfer des Mieters, durch sonstige Dritte oder durch höhere Gewalt. Beschädigungen oder erforderliche Instandsetzungen während der Mietzeit sind unverzüglich dem Vermieter zu melden. Nach Ablauf der Mietdauer hat der Mieter die gemietete Ware in ordnungsgemäßem, unbeschädigtem Zustand an den Vermieter zurückzugeben. Entstandene Verunreinigungen, Klebereste von Dekorationen oder ähnliches hat der Mieter vor Rückgabe rückstandslos zu entfernen. Geschirr, Gläser und Besteck sind gespült und getrocknet zurückzugeben.
Die Kosten einer erforderlichen Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes trägt grundsätzlich der Mieter. Je nach Grad und Art des Schadensumfanges kann für die Wiederherstellung eine Entschädigungspauschale vereinbart werden, in der auch die Kosten für den Nutzungsausfall des Zeltes zu berücksichtigen sind.
6. Haftungsausschluss
Der Isar-Verleih übernimmt für Unfälle beim Aufbau, Abbau und Betrieb des Zeltes keine Haftung. Der Mieter haftet für alle von ihm zu vertretenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden auch bei Dritten, die durch den Aufbau, Abbau, Betrieb und Gebrauch der Mietsache entstehen, hierbei wird auf Nr. 3 und Nr. 4 dieser AGB verwiesen. Um finanzielle Risiken abzudecken, hat er hierfür auf eigene Kosten eine entsprechende Versicherung (z.B. Veranstaltungshaftpflichtversicherung) abzuschließen. Die Haftung des Mieters beginnt mit den Aufbauarbeiten und endet nach dem Abtransport.
7. Datenschutz
Der Vermieter speichert und verarbeitet Daten seiner Kunden elektronisch. Diese Daten werden nur in dem Umfang weitergegeben und genutzt, wie es für die Auftragsbearbeitung notwendig ist.
Eine Weitergabe zu anderen Zwecken erfolgt nicht. Der Vermieter beachtet bei der Datenerfassung und -Verarbeitung die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die des Telemediengesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes.
8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Gammelsdorf, der Gerichtsstand ist Freising.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahekommt.